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AGB / ElektroG / VerpackungsG

Lieferungs‑ und Zahlungsbedingungen der

ARGUS Sicherheitssysteme GmbH (im Text ARGUS genannt)

1. Anwendung

Die nachstehenden Verkaufs‑ und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte der ARGUS Sicherheitssysteme GmbH. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nach Kenntnis und/oder Empfang der Verkaufs‑ und Lieferbedingungen Aufträge an die ARGUS erteilt oder Lieferungen der ARGUS entgegennimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur insoweit Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit für jeden Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Zwischenverkauf bleibt bei allen Angeboten bis zum Eingang der Angebotsannahme bei uns vorbehalten. Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass alle technischen Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung und der von uns geführten Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung unterliegen.

2. Lieferung und Versand

Wir sind jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten. Jeglicher Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug sind auch nach erfolgter Frist oder Nachfristsetzung ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Lieferungen sind durch uns versichert, die Versicherung ist im Kaufpreis enthalten. Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, damit unsere Ansprüche gegen die Versicherung geltend gemacht werden können. Sofern Spezialverpackung gefordert oder nach den gegebenen Umständen nach unserem Ermessen erforderlich ist, wird diese billig berechnet. Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für mit unserem Einverständnis zurückgesandte Originalwaren bringen wir bei Gutschrifterteilung 10% des Nettorechnungsbetrages, mindestens jedoch € 50,‑‑ Pauschalgebühr für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Für beschädigte Waren wird ein entsprechender Betrag für die Instandsetzung berechnet. Fehlendes Zubehör, wie Kabel, Verpackung, Bedienungsanleitungen, wird zusätzlich berechnet. Wenn eine Änderung oder Abbestellung von in Sonderanfertigung in Auftrag gegebenen Geräten erfolgt, müssen die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn vom Käufer ersetzt werden. Eine Zurücknahme solcher Geräte ist ausgeschlossen. Von ARGUS gelieferte/bereitgestellte Software ist grundsätzlich vom Umtausch/Rücknahme ausgeschlossen. Termingutlieferungen werden ausschließlich im Auftrag und zu Lasten des Käufers veranlasst. Für Lieferungsverzögerungen durch den beauftragten Spediteur übernehmen wir keine Haftung bzw. Folgekosten.

3. Rechnung und Zahlung

Rechnungsbeträge sind 30 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit nicht zum Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offen stehen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseingangs gutgeschrieben. Bei Wechseln sind Einzugs‑ und Diskontspesen vom Käufer zu tragen. Die Hergabe fremder oder eigener Akzeptebegründet keinen Anspruch auf Gewährung eines Kassakontos. Zahlungen sind an uns unmittelbar zu leisten. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen für unsere Rechnung nur mit schriftlicher Inkassovollmacht ermächtigt. Geleistete Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unseren Konten als erbracht. Bei Oberschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung Zinsen vorn Rechnungsbetrag in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% Zinsen p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz übersteigen, bleibt vorbehalten. Bei Oberschreitung des Zahlungszieles werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, auch soweit Stundung oder Zahlungsfristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Preise gemäß Rechnungen behalten auch dann Gültigkeit, wenn nach Lieferung eine Preissenkung vorgenommen wird. Eine Preisdifferenz‑Gutschrift für noch vorhandene Lagerware wird nicht gewährt.

4. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet. Der Käufer der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Das gleiche gilt für alle Ersatzansprüche , insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlustes oder Beschädigung der Ware. Der Käufer ist im Rahmen eines normalen und ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufsforderungen bzw. Ersatzforderungen berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, in Vermögensverfall gerät oder unsere Rechte, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubiger, gefährdet werden. Unabhängig vom Widerruf der Einziehungsberechtigung ist der Käufer auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, vollständige Auskunft über den Verbleib der von uns gelieferten Eigentumswaren, die Höhe der daraus erzielten Verkaufserlöse und deren Bezahlung zu erteilen. Den Beauftragten der ARGUS Sicherheitssysteme GmbH ist auf Verlangen Einblick in Bücher und Rechnungen, die sich auf die Verkäufe und den Verbleib der Eigentumswaren beziehen, zu gestatten und auf Verlangen Abschriften der Verkaufsrechnungen zu erteilen. Auf Verlangen, insbesondere bei Gefährdung unserer Forderung, ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte und die Abtretung der Ansprüche aus dem Weiterverkauf den Drittschuldner hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an die ARGUS Sicherheitssysteme GmbH zu veranlassen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die von uns gelieferte Ware oder in uns abgetretene Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich über die Pfändung zu unterrichten und uns die für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (Pfandprotokoll des Gerichtsvollziehers, eidesstattliche Erklärung des Käufers oder einer sachkundigen im Geschäft es Käufers tätigen Person zwecks Glaubhaftmachung, dass die gepfändete Ware mit der von uns gelieferten Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, identisch ist.) Bei Überschreitung der von uns eingeräumten Zahlungsziele, bei Zahlungsverzögerung sowie bei Gefährdung unserer Ansprüche, insbesondere aus einem der vorgenannten Gründe, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die in unserem Eigentum stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum von uns zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums zu übergeben. Der Käufer ist ferner verpflichtet, sich bei Weiterverkauf der Ware jeder Einziehung des Kaufpreises zu enthalten, den Drittschuldner zur unmittelbaren Zahlung an uns zu veranlassen, gleichwohl eingehende Kaufpreiszahlungen gesondert von sonstigen Guthaben aufzubewahren und unmittelbar an uns abzuführen. Eine Versicherung für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der Käufer abzuschließen.

5. Mängel

Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind vom Käufer innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels, ARGUS anzuzeigen, berechtigen den Käufer aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ARGUS zulässig. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von ARGUS und die Mängelrüge zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf ARGUS erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager von ARGUS. Bei begründeter, rechtzeitiger Rüge sind wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers zur Behebung des Mangels, zur Ersatz‑ oder Nachlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens von Nachbesserungen, Ersatz‑ oder Nachlieferungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Durch eigenmächtig vorgenommenen Eingriff des Käufers an einem Teil der Ware verliert der Käufer seine sämtlichen Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Mangels. Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über unsere entsprechenden Unterlagen (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für die ARGUS nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. dem Interessenten schriftlich bestätigt wurden.

6. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Verzuges des Verkäufers, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe. Soweit wir aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Die Firma ARGUS übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art, die mit dem Gebrauch der gelieferten Ware entstehen. Eine Vergütung von entstandenem Mehraufwand durch Garantieansprüche lehnt ARGUS ab.

7. Garantie

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Ausgenommen sind TFT‑LCD Bildschirme, alle mechanischen Teile in Dome‑Systemen und Schwenk‑Neige‑Köpfen, Festplatten, Bedienpulte und Tastaturen, Leuchtmittel sowie durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen und normaler Verschleiß. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde den Liefergegenstand fehlerhaft handhabt, Bedienungsanleitungen missachtet, von uns nicht zugelassene Betriebsmittel oder Anschlussgeräte verwendet und von uns nicht autorisierte Eingriffe vornimmt. Bilddefekte auf LCD‑Displays liegen mit 5 defekten Bildpunkten innerhalb international geregelter Toleranzgrenzen. Sollten mehr als 5 Bildpunkte defekt sein, besteht Gewährleistungsanspruch durch den Hersteller. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die gelieferte Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen Hardware/Software oder mit im Markt erhältlicher Hardware/ Software zusammenarbeitet. Der Käufer verpflichtet sich, die von der ARGUS Sicherheitssysteme GmbH oder, durch die von ARGUS Sicherheitssysteme GmbH veranlasste, gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber der ARGUS schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

8. Reparaturen

Garantiereparaturen werden von dem Fachhändler frei Porto und Verpackung eingesandt. Der Rückversand erfolgt ebenfalls frei. Eingesandte Reparaturgeräte müssen vom Fachhändler mit dem der ARGUS gestellten Reparaturschein versehen werden. Fehlt dieser, oder auf diesem die Vorgangs‑/ Fehlerbeschreibung, lehnt die ARGUS die Reparatur ab. Bei Inanspruchnahme von Garantie‑ bzw. Kulanzleistungen hat der Fachhändler, vor Beginn der Leistung, einen Liefernachweis (Lieferscheinkopie oder Rechnungskopie) zu erbringen. Sollte nach Prüfung des retournierten Artikels kein Defekt bzw. Mangel vorliegen, somit eine ungerechtfertigte Einsendung, erhebt die ARGUS eine Überprüfungspauschale von € 48,‑‑ zzgl. MwSt.. ARGUS Sicherheitssysteme GmbH repariert nur Geräte auf Garantie, die im Originalzustand ohne Fremdteile angeliefert werden. Bei eingebauter fremder Hardware hat die ARGUS das Recht, die Reparatur entweder abzulehnen oder die Fremdteile auszubauen und die Reparatur ohne diese Teile durchzuführen. Der Versand von Reparaturgeräten sowie von Ersatzteilen erfolgt per Nachnahme. Die Rücksendung von Altteilen bei Garantievorersatzlieferungen hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen, anderenfalls lehnt die ARGUS die Rücknahme sowie eine entsprechende Gutschrift ab.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für Anspräche aus Wechseln oder Schecks, ist für beide Teile München. Soweit Einzelbestimmungen unserer Verkaufs‑ und Lieferbedingungen und/oder eines von uns geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.                                         ARGUS Sicherheitssysteme GmbH, Stand 12/2014.

ElektroG/Elektrogesetz - Rücknahme von elektronischen Geräten

ARGUS Sicherheitssysteme GmbH ist unter folgender Nummer bei der Stiftung EAR registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 63959991

Geräte, welche wie hier gezeigt, das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen, beinhalten sowohl Schadstoffe als auch Rohstoffe welche einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden müssen. Ein Entsorgen über den Hausmüll ist nicht erlaubt.

Durch unser Unternehmen in Deutschland in Verkehr gebrachte Geräte werden durch uns kostenfrei zurückgenommen und entsprechend der Entsorgungsvorschriften entsorgt.

Um eine Entsorgung Ihrer Altgeräte in Auftrag zu geben, kontaktieren Sie uns bitte unter enstorgung@argus.eu oder per Telefon unter 08142 4208470 um den genauen Ablauf der Altgeräte zu erfahren.

Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie, Informationen, welche auf den durch uns zu entsorgenden Geräten gespeichert sind, zu Löschen.

Verpackungsgesetz

ARGUS Sicherheitssysteme GmbH ist unter folgender Nummer laut Verpackungsgesetz registriert: DE2162783683530

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)

Wird bei Lieferung eines Produktes entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, nehmen wir dieses unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

Kontaktieren Sie uns unter entsorgung@argus.eu oder telefonisch unter 081424208470